Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1960 - VII ZR 14/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5561
BGH, 25.02.1960 - VII ZR 14/59 (https://dejure.org/1960,5561)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1960 - VII ZR 14/59 (https://dejure.org/1960,5561)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1960 - VII ZR 14/59 (https://dejure.org/1960,5561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,5561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1953 - VI ZR 64/52

    Diebstahl durch Arbeiter. Unternehmerhaftung

    Auszug aus BGH, 25.02.1960 - VII ZR 14/59
    Mit Recht weist das Berufungsgericht darauf hin, daß die Gedankengänge der Entscheidung BGHZ 11, 151 hier nicht anwendbar sind.

    In der Benutzung des verbotenen Trampelpfades und der Annäherung an das Gleis durch den Schlosser lag auch nicht lediglich eine Überschreitung des ihm erteilten Auftrages unter Aufrechterhaltung des inneren Zusammenhangs mit seiner eigentlichen Aufgabe, der Tätigkeit bei den Reparaturarbeiten an der Krananlage (BGHZ 11, 151), sondern eine selbständige rechtswidrige Handlung, die mit der ihm übertragenen Tätigkeit nur in zufälligem äußerem Zusammenhang stand.

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 287/56

    Frau des Klinikverwalters - § 278 BGB, zum erforderlichen Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BGH, 25.02.1960 - VII ZR 14/59
    Der Senat hat einen solchen Zusammenhang in Übereinstimmung mit den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen seinem Urteil vom 14. Februar 1957 (BGHZ 23, 319) für erforderlich erklärt und dabei zum Ausdruck gebracht, daß auch im Bereich bestehender Schuldverhältnisse keine allgemeine Haftung des Schuldners für seine Leute besteht.
  • BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1960 - VII ZR 14/59
    Mit Recht hat das Berufungsgericht auch den § 831 BGB nicht als anwendbar angesehen, weil es hierfür gleichfalls an dem erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen der schadensstiftenden Handlung des Schlossers und den ihm übertragenen Verrichtungen fehlte (LM Nr. 2 und 4 zu § 831 BGB (D); VI ZR 156/58 vom 30. Oktober 1959).
  • RG, 05.11.1915 - III 45/15

    Miete. BGB. § 278

    Auszug aus BGH, 25.02.1960 - VII ZR 14/59
    Es muß sich um einen nicht nur äußeren zufälligen, sondern inneren sachlichen Zusammenhang handeln (RGZ 87, 276; 104, 141; LM Nr. 1 zu § 827 BGB).
  • RG, 03.03.1922 - VII 704/21

    Haftung der Post gegenüber dem Postscheckkontoinhaber

    Auszug aus BGH, 25.02.1960 - VII ZR 14/59
    Es muß sich um einen nicht nur äußeren zufälligen, sondern inneren sachlichen Zusammenhang handeln (RGZ 87, 276; 104, 141; LM Nr. 1 zu § 827 BGB).
  • BGH, 03.11.1964 - VI ZR 82/64
    Lessen Stellung ist eine andere" ihm gegenüber liegt eine heftungsrechtlich erheblich© fjoersehreitung der Kompetenzen des Verrichtungsgehilfen vor, weil sein Schaden nicht sehr unter das von des Geschaltsherrn im Rahmen des p 831 "cB'ß zu vertretende Betriebsrisik.o fällt (vgl0 auch BGH VII ZR 14/59 vom 25.2.1960 = VersR 1960, 424).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht